Warum sollte ich meine Therapie selbst bezahlen

 

Hier finden Sie beachtenswerte Vorteile, wenn Sie Ihre Therapie selbst bezahlen.

Der folgende Text dient zu Ihrer Information und stellt keine qualitativen Vergleiche mit zugelassenen Psychotherapeuten dar.

 

Sie erhalten schnelle Hilfe

Sie können als Selbstzahler in zwei bis drei Wochen Ihren ersten Termin bekommen und wir können direkt anfangen zu arbeiten.

Demgegenüber stehen lange Wartezeiten bei zugelassenen Psychotherapeuten und langdauernde Gutachten mit deren Bewilligung durch die gesetzliche Krankenkasse. 

Zeit für probatorische Sitzungen, die zum ersten Kennenlernen dienen, können entfallen.

 

Sie haben mehr Auswahl an Therapiemethoden

Erfolgreiche neue Therapiemethoden werden von den Krankenkassen nicht berücksichtigt.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur für drei zugelassene Therapiemethoden (Psychoanalyse, Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie).

Seit dem 01. Juli 2020 ist auch die Systemische Therapie für Erwachsene zugelassen.

 

Die Gesprächspsychotherapie ist ein eingeschränktes wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren.

Andere Therapiemethoden können sich eine wissenschaftliche Anerkennung finanziell nicht leisten, oder werden einfach nicht zugelassen, obwohl die Erfolge für sich sprechen.

 

Es gibt keine Vorschriften

Sie können bestimmen, wie lange Sie eine Unterstützung in Anspruch nehmen möchten und wie oft. 

 

Sie bekommen mehr Zeit

Klassischerweise ist bei einer Sitzung nach 50 Minuten Schluss, nicht bei einem Heilpraktiker, der nimmt sich auch 60 oder 90 Minuten Zeit für Sie. Je nach Bedarf und Setting, kann dies auch angebracht sein um eine schnellere Heilung zu erzielen.

 

Ihre Privatsphäre bleibt geschützt 

Alle Informationen Sie betreffend unterliegen der Schweigepflicht. Keine öffentliche Stelle weiß das Sie in privater Behandlung sind. 

Krankenkassen, auch private Krankenkassen, benötigen für die Kostenerstattung eine Diagnose mit Ihrer psychischen Störung. Und dies kann für Sie von Nachteil sein, z.B. beim Abschluss einer Lebensversicherung (die Pflicht wird bei der Aufnahme eines großen Darlehns, z.B. bei dem Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumwohnung), einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder beim Wechsel in eine private Krankenversicherung (hier wird eine Selbstauskunft der letzten 5 Jahre verlangt). Ein weiterer Nachteil entsteht bei einem Eintritt in die Verbeamtung, wenn der Amtsarzt auf Ihre Daten bei der Krankenkasse zugreifen darf (Schweigepflichtentbindung).

 

Ihre Rechnung ist steuerlich absetzbar

Selbstbezahlte Behandlungen sind als Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.

 

Keine Wartezeit bei Zusatzversicherungen

Nach Abschluss einer Zusatzversicherung müssen Sie acht Monate warten, bevor Sie eine Psychotherapie beginnen können. 

 

Keine Sperrfristen

Haben Sie Ihre Psychotherapie abgebrochen oder erst beendet, unterliegen Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen einer Sperrfrist.