Hier finden Sie beachtenswerte Vorteile, wenn Sie Ihre Therapie selbst bezahlen.
Der folgende Text dient zu Ihrer Information und stellt keine qualitativen Vergleiche mit zugelassenen Psychotherapeuten dar.
Sie erhalten schnelle Hilfe
Sie können als Selbstzahler in zwei bis drei Wochen Ihren ersten Termin bekommen und wir können direkt anfangen zu arbeiten.
Demgegenüber stehen lange Wartezeiten bei zugelassenen Psychotherapeuten und langdauernde Gutachten mit deren Bewilligung durch die gesetzliche Krankenkasse.
Zeit für probatorische Sitzungen, die zum ersten Kennenlernen dienen, können entfallen.
Sie haben mehr Auswahl an Therapiemethoden
Die gesetzlichen Krankenkassen haben nur drei Therapiemethoden zugelassen, Psychoanalyse, Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Seit dem 01. Juli 2020 ist auch die Systemische Therapie für Erwachsene zugelassen.
Diese Richtlinienverfahren sind wissenschaftlich anerkannte und wirtschaftliche Therapieverfahren.
Erfolgreiche neue Therapiemethoden werden von den Krankenkassen nicht berücksichtigt.
Die Gesprächspsychotherapie ist ein eingeschränktes wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren.
Andere Therapiemethoden können sich eine wissenschaftliche Anerkennung finanziell nicht leisten, oder werden nicht zugelassen, obwohl die Erfolge für sich sprechen.
Es gibt keine Vorschriften
Sie können bestimmen, wie lange und wie oft Sie Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. Sie müssen keine Therapieziele erreichen und können in Ihrer Geschwindigkeit vorwärts kommen.
Sie bekommen mehr Zeit
Klassischerweise ist bei einer Sitzung nach 50 Minuten Schluss, ein Heilpraktiker nimmt sich auch 60 Minuten, oder länger Zeit für Sie. Je nach Bedarf und Setting, kann dies angebracht sein um eine schnelle Heilung zu erzielen. Hier gibt es keinen wirtschaftlichen Erfolgsdruck, der bei den Krankenkassen belegt werden muss.
Ihre Privatsphäre bleibt geschützt
Alle Informationen Sie betreffend unterliegen der Schweigepflicht. Keine öffentliche Stelle weiß das Sie in privater Behandlung sind.
Krankenkassen, auch private Krankenkassen, benötigen für die Kostenerstattung eine Diagnose mit Ihrer psychischen Störung. Und dies kann für Sie von Nachteil sein, z.B. beim Abschluss einer Lebensversicherung (die Pflicht wird bei der Aufnahme eines großen Darlehns, z.B. bei dem Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumwohnung), einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder beim Wechsel in eine private Krankenversicherung (hier wird eine Selbstauskunft der letzten 5 Jahre verlangt). Ein weiterer Nachteil entsteht bei einem Eintritt in die Verbeamtung, wenn der Amtsarzt auf Ihre Daten bei der Krankenkasse zugreifen darf (Schweigepflichtentbindung).
Ihre Rechnung ist steuerlich absetzbar
Selbstbezahlte Behandlungen sind als Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.
Keine Wartezeit bei Zusatzversicherungen
Nach Abschluss einer Zusatzversicherung müssen Sie acht Monate warten, bevor Sie eine Psychotherapie beginnen können.
Keine Sperrfristen
Haben Sie Ihre Psychotherapie abgebrochen oder erst beendet, unterliegen Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen einer Sperrfrist.
Privatpraxis für Psychotherapie
Kurt Salomon
Heilpraktiker für Psychotherapie
Am Rühling 13
35633 Lahnau - Atzbach
Tel.: 06441- 96 333 90
E-Mail: [email protected]
Gerne bin ich für Sie da.
Parkmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.